Thüringen verstetigt die Mittel für politische Bildung, Integration und Digitalisierung in der Erwachsenenbildung
Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung eine zukunftsweisende Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes beschlossen. Auf Initiative der Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD und mit Unterstützung der oppositionellen Fraktion Die Linke wurde die Finanzierung dreier zentraler Felder der Erwachsenenbildung auf stabilen Boden gestellt.
Dabei geht es konkret um die politische Bildung, die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie die digitale Teilhabe. In diesen Aufgabenbereichen stellte der Freistaat Thüringen bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Zuschüsse für die 22 kommunalen Volkshochschulen, die 13 anerkannten freien Träger der Erwachsenenbildung und die drei Heimvolkshochschulen bereit. So hatten Landtag und Landesregierung beispielsweise im Jahr 2020 mit der Einführung der "Richtlinie Politische Bildung" eine jährliche Projektförderung von zuletzt 1,4 Mio. € aufgelegt, mit deren Hilfe die 38 Einrichtungen zahlreiche Bildungsangebote wie Vorträge, Seminare und Workshops, Exkursionen oder Ausstellungen auf die Beine stellen konnten.Mit der nun beschlossenen Gesetzesreform erkennt die Thüringer Politik an, dass politische Bildung, Integration und Digitalisierung Daueraufgaben der Erwachsenenbildung sind. Daher werden dis bisherigen drei Projektförderungen in die sogenannte "Grundförderung" der Erwachsenenbildungseinrichtungen überführt und die entsprechenden Sockelbeträge erhöht, die die Einrichtungen jährlich aus Landesmitteln erhalten.
Die Bildungseinrichtungen gewinnen damit Planungssicherheit, können endlich qualifiziertes Personal langfristig binden und auch mehrjährige Bildungsangebote entwickeln. Zudem wird der Aufbau und die Pflege lokaler Netzwerke und Kooperationen erleichtert, was insbesondere in der politischen Bildung und der Alphabetisierungsarbeit eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Wirkung der Bildungsanstrengungen ist.
Positiver Nebeneffekt der Gesetzesnovellierung ist ein reduzierter Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Einrichtungen als auch auf Seiten des Bildungsministeriums. Darüber hinaus wurde auf Vorschlag der Fraktion Die Linke die Förderung von Alphabetisierungsmaßnahmen für sekundäre und funktionale Analphabeten um sonstige Angebote der Grundbildung erweitert. Damit erhalten die Volkshochschulen, die freien Träger der Erwachsenenbildung und die Heimvolkshochschulen ab 2026 bessere Möglichkeiten, Kurse zu Themen wie etwa zur Vermittlung digitaler Alltagskompetenzen anzubieten.
Hier geht's zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom 11. Juni 2025 sowie zur Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses des Thüringer Landtages vom 21. November 2025.

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